Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FelberTours  

Das Reisebüro FelberTours (im folgenden FelberTours genannt) tritt als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge oder Bahnpassagen), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) sowie fremd-veranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter (z.B. Neckermann, DER, Öger usw.) auf. Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlung fremder Beförderungsleistungen und sonstiger fremder touristischer Leistungen.

Regelmäßig bedienen sich die Unternehmen, deren Reiseleistungen oder Reisen FelberTours vermittelt, eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Diese werden Bestandteil der vermittelten Verträge, nicht aber des Vermittlungsvertrags mit FelberTours.

Für Reisen und touristische Arrangements, bei denen die FelberTours als Eigenveranstalter auftritt (diese werden gesondert als Eigenveranstaltung ausgewiesen), gelten die in den jeweiligen hierfür produzierten Prospekten dargestellten bzw. beigelegten Bedingungen.
 

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1. Vertragsabschluß und Vertragsinhalt 

Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Einzelleistung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen.
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, per Online - Dienste getätigten oder persönlichen Buchung durch die FelberTours kommt zwischen Ihnen und der FelberTours ein Vertrag zustande.
An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens 14 Tage nach Anmeldedatum gebunden.
Nach und vor Annahme der Buchung durch die FelberTours innerhalb der obigen Annahmefrist gelten für Stornierungen und Änderungen eines Buchungsauftrages die jeweiligen Bestimmungen des Leistungserbringers bzw. Reiseveranstalters sowie hinsichtlich des Vertragsverhältnisses mit der FelberTours die nachstehenden Bestimmungen.

Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer/innen verpflichten Sie sich, für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Reiseteilnehmer.

Die Annahme des Buchungsauftrages durch die FelberTours kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen.

Die vertragliche Pflicht der FelberTours ist ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten der FelberTours. Sie richtet sich nach dem Inhalt des zwischen Ihnen und dem Leistungserbringer oder Reiseveranstalter durch unsere Vermittlung geschlossenen Vertrags einschließlich etwaiger zwischen Ihnen und dem Vertragspartner zusätzlich getroffener Vereinbarungen.

Ein Anspruch auf Vermittlungsentgelt und Auslagenersatz gegen den Kunden steht FelberTours nur dann zu, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Davon bleiben Ansprüche für den Fall des Reiserücktritts unberührt.
 

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2. Haftung der FelberTours als Vermittler  

Die Angaben der FelberTours über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger der FelberTours gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung der FelberTours gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

Bei den vermittelten Leistungen haftet die FelberTours nicht für die Leistungserbringung durch fremde Leistungsträger oder Beförderungsunternehmen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.

Die Haftung der FelberTours ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit die verursachten Schäden nicht Körperschäden sind. Im Falle der Haftung ist diese auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt.
 

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3. Umbuchung / Stornierung / Ersatzansprüche  

Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur durch Stornierung und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, soweit der Leistungsträger hierfür nicht besondere Regelungen vorgesehen hat.
Im Falle von Stornierung und Umbuchung bleibt unser Anspruch auf Ersatz für entstandene Aufwendungen und entgangene Vermittlungsentgelte bestehen.
Zu den Aufwendungen gehören auch von FelberTours an Leistungsträger und/oder Reiseveranstalter zu zahlende Stornoentschädigungen oder der von FelberTours beglichene Reisepreis.
Für einen Neuabschluss entsteht ggf. ein neuer Anspruch auf Kostenersatz und Provision, es sei denn, dass wir die Umbuchung zu vertreten haben.

Hinsichtlich der Ansprüche zwischen Reisenden und Leistungsträgern/Reiseveranstaltern aus den vermittelten Verträgen gelten ausschließlich die Rücktrittsbedingungen des Leistungsträgers oder Veranstalters.
 

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4. Sondertarife und Charterflüge  

Sondertarife und Charterflüge sind von FelberTours vermittelte Flugpassagen zu Sonderbedingungen und Sondertarifen. Für diese Flüge gelten besondere Bedingungen:

a.)
Es dürfen nur die in den Flugunterlagen ausgewiesenen Fluggesellschaften in Anspruch genommen werden.
Umbuchungen und Änderungen sind nur über die FelberTours möglich.

b.)
Bei vielen Sondertarifen und Charterflügen müssen Hin-, Rück- und Weiterflüge vom Reiseteilnehmer spätestens 72 Stunden vor Abflug bei der Fluggesellschaft rückbestätigt werden, ansonsten besteht kein Anspruch auf Beförderung.

c.)
Eine Rückerstattung für nicht vollständig abgeflogene Flugscheine ist grundsätzlich nicht möglich.

d.)
Für die Stornierung von Flügen mit Sondertarif oder Charterflügen gelten wie bei allen vermittelten Reiseleistungen die Rücktrittsbedingungen der Fluggesellschaft bzw. des Leistungsträgers oder Veranstalters.
Die Rücktrittskosten können bis zu 100% des Reisepreises betragen.
Die FelberTours kann jedoch für die Bearbeitung der Buchung und der Stornierung sowie für das entgangene Vermittlungsentgelt bis zu 10% der anfallenden Stornogebühren geltend machen.
Alle pauschalen Stornogebühren gelten pro Person bzw. pro Flugschein.

e.)
Wir weisen darauf hin, dass wir Leistungen von Linienfluggesellschaften und Charterfluggesellschaften lediglich vermitteln und nicht als Eigenleistungen erbringen.
Die Haftung der Fluggesellschaften richtet sich nach deren jeweiligen Bestimmungen, die Sie den Ihnen ausgehändigten Beförderungsdokumenten der betreffenden Gesellschaften entnehmen können.
 

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5. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen  

a.)
Die Bekanntgabe der Einreisebestimmungen bei Buchung einer Reise oder Reiseleistung dem Teilnehmer gegenüber bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Unterstellt wird dabei grundsätzlich, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat erkennbar ist.
In der Person des Teilnehmers begründete persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie nicht ausdrücklich vom Teilnehmer mitgeteilt oder offenkundig sind

b.)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht.
FelberTours wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Teilnehmer von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten.
Dem Teilnehmer wird jedoch nahe gelegt, selbst die Nachrichtenmedien wegen Änderungen der Bestimmungen in seinem Ziel- oder Transitland zu verfolgen, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können.

c.)
Dem Teilnehmer wird geraten, sich rechtzeitig über empfohlene Infektions- und Impfschutz- sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen auch hinsichtlich des bei längeren Flügen bestehenden Thromboserisikos zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen.
Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienste und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

d.)
Ergeben sich für den Teilnehmer wegen der genannten Vorschriften oder Empfehlungen Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt berechtigt.
 

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6. Zahlung 

Sofern nichts anderes vereinbart ist, übernimmt FelberTours die finanzielle Abwicklung zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer im Namen und für Rechnung des Leistungserbringers und ist ermächtigt, den Preis vom Kunden für den Leistungsträger als Inkassostelle einzuziehen.

Bei allen von FelberTours vermittelten Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen.
Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen.

Bei vermittelten Pauschalreisen werden Zahlungen des Reisenden erst nach Übergabe des Sicherungsscheins nach § 651k BGB fällig.

Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben.

Bei Linienflugtickets ist die Zahlungsfrist Grundlage für die Ticketausstellung.
Bei Terminen, die bei der Buchung über 21 Tage in der Zukunft liegen, ist die Zahlungsfrist 3 Tage (einschließlich Sonn- und Feiertagen).
Bei Abflugterminen innerhalb der nächsten 21 Tage muss die Zahlung am gleichen Tag bzw. nach 17.00 Uhr am darauffolgenden Tag bis 12.00 Uhr als bankbestätigte Überweisung zur Ticketausstellung oder als Bar-Zahlung bei einer unserer Agenturstellen vorliegen.
Zahlungen mit Kreditkarten können nur in Einzelfällen - nach Rücksprache mit der Airline - bei IATA-Tickets akzeptiert werden.
Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter.

Storno-, Umbuchungs- und Bearbeitungsgebühren sind auf der Buchungsbestätigung angegeben und sofort fällig.

Portogebühren fallen in jedem Falle bei der Buchung an.
 

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7. Nebenabreden  

Ändernde oder ergänzende Abreden zu den, im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Veranstalter.
FelberTours als Vermittler ist nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reiseprospektes oder der Reisebedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen.
 

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8. Unwirksamkeit einer Reisebedingung 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen hat nicht deren gesamte Unwirksamkeit zur Folge.
 

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9. Gerichtsstand 

Der Reisende kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des des Reisevermittlers maßgebend.

FelberTours
Geschäftsbereich - Reisen weltweit -
Geschäftsführerin Frau Annette Felber
Großsachsener Str. 24
D-69469 Oberflockenbach

© 2009-2010 FelberTours  

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